Beim täglichen lesen der interessanten Nachrichten im Internet, bin ich auf eine Meldung gestoßen, die mir leider gar nicht gefiel. Heise online berichtet in seinen News über eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Hamburg, in der es dem Betreiber der Seite heise online verboten wird Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, “durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören”

Das ist prinzipiell ja nicht schlechtes und auch nichts neues, da jeder Betreiber einer Seite mit Foren, oder sonstigen Kommentarfunktionen dazu verpflichtet ist Beiträge mit rechtswidrigem Inhalt zu löschen, wenn er Kenntnis davon erlangt hat. Dieses Urteil dreht allerdings alles um, da der Betreiber laut der Verfügung auch ohne Kenntnis des Inhaltes für die Forenbeiträge haftet.

Wer das etwas genauer lesen möchte, hier ist der Link zu der Meldung. Das klingt jetzt vielleicht nicht so spektakulär, aber wenn sich diese Rechtssprechung durchsetzen sollte müssen alle Webseitenbetreiber mit irgendeiner Form von Kommentarfunktion alle Beiträge von anderen im vorhinein filtern. Das wäre dann eine ordentliche Arbeit, bzw. wäre für viel besuchte Seiten schlicht und einfach unmöglich.